Preisliste vom 01.07.2026
Klare Leistungen. Transparente Kosten.
Bei Lehrer-Köhnen erhalten Sie keine isolierte Testleistung, sondern eine fachlich fundierte Klärung mit verständlicher Einordnung und konkreten nächsten Schritten.
Die Diagnostik wird als vollständiges Gesamtpaket berechnet. Lerntherapie und gezielte Unterstützung erfolgen innerhalb eines festen, verlässlich reservierten Terminrahmens.
Kostenfreies Erstgespräch
ca. 30 Minuten | kostenfrei
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, worum es geht und welcher nächste Schritt für Ihr Kind sinnvoll ist.
Enthalten sind:
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gemeinsames Kennenlernen
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erste Einordnung der aktuellen schulischen Situation
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Klärung des Anliegens und der Fragestellung
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Sichtung bereits vorliegender Informationen
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Besprechung des weiteren Vorgehens
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Raum für Fragen von Eltern und Kind
Das Erstgespräch bereitet die weitere fachliche Klärung vor.
Schulische Klärungsdiagnostik
Eine Diagnose. Individuell auf die schulische Fragestellung Ihres Kindes zugeschnitten.
Gesamtpreis: 440,- Euro³
Die Schulische Klärungsdiagnostik beantwortet die zentrale Frage:
Wo steht mein Kind schulisch – und was ist jetzt der sinnvollste nächste Schritt?
Art und Umfang der Diagnostik richten sich nach der individuellen Fragestellung. Mögliche Anlässe sind unter anderem anhaltende Lernschwierigkeiten, auffällige Leistungsentwicklungen, Fragen zu LRS beziehungsweise Legasthenie oder Dyskalkulie, unklarer Förderbedarf, Schulwechsel und Fragen zum Nachteilsausgleich.
Im Gesamtpreis enthalten sind:
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ausführliche Erfassung der Fragestellung
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individuelle Planung der Diagnostik und Auswahl geeigneter Verfahren
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Elternfragebogen und bei Bedarf weitere Fragebögen
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Sichtung relevanter schulischer Unterlagen
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in der Regel zwei individuell zusammengestellte Diagnostiktermine
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umfassende Auswertung, Analyse und fachliche Einordnung
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Erstellung eines differenzierten Leistungsprofils
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schriftliches diagnostisches Gutachten für Familie und Schule
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persönliches Aufklärungs- und Orientierungsgespräch
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konkrete Empfehlungen für Schule, Förderung und die nächsten sinnvollen Schritte
Nachteilsausgleich
Bei Fragestellungen zum Nachteilsausgleich bei Legasthenie / Dyskalkulie werden die schulischen Auswirkungen im Gutachten nachvollziehbar eingeordnet und konkrete Empfehlungen für die weitere schulische Abstimmung abgeleitet.
Das schriftliche Gutachten ist auch in diesen Fällen vollständig im Gesamtpreis von 440,- Euro enthalten. Ein zusätzlicher Gutachtenpreis fällt nicht an.
Das Gutachten schafft eine fachliche Grundlage für die weitere Abstimmung mit der Schule. Die Entscheidung über Art und Umfang schulischer Maßnahmen erfolgt im jeweils geltenden schulrechtlichen Rahmen.
Lerntherapie und gezielte Unterstützung
Fester Terminrahmen und reservierter Platz | Monatspauschale¹
Die Lerntherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche mit tieferliegenden Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.
Die gezielte Unterstützung begleitet Kinder und Jugendliche bei schulischen Lerninhalten, wenn keine umfassende Lerntherapie im engeren Sinne im Vordergrund steht.
Grundlage der Begleitung ist die vorherige diagnostische Einschätzung. Daraus entsteht ein individueller Therapie- oder Unterstützungsplan.
Monatspauschalen
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bei einem festen wöchentlichen Termin à 45 Minuten: 240,- Euro pro Monat¹
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bei zwei festen wöchentlichen Terminen à 45 Minuten: 480,- Euro pro Monat¹
Die Monatspauschale umfasst:
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den festen wöchentlichen Terminrahmen
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den dauerhaft reservierten Platz
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individuelle Planung sowie Vor- und Nachbereitung
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benötigte Lern- und Arbeitsmaterialien
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fortlaufende Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung
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regelmäßige Anpassung der nächsten Lernschritte
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bei Bedarf fachlichen Austausch mit Schule oder weiteren Beteiligten
Beginn im laufenden Monat
Bei Beginn der Begleitung im laufenden Monat wird die erste Monatspauschale anteilig berechnet:
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Beginn vom 1. bis 10. des Monats: 4/4 der Monatspauschale
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Beginn vom 11. bis 17. des Monats: 3/4 der Monatspauschale
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Beginn vom 18. bis 24. des Monats: 1/2 der Monatspauschale
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Beginn ab dem 25. des Monats: 1/4 der Monatspauschale
Beratung / Sachverständigen-Einschätzung
45,- Euro je 15 Minuten²
Kalkulationsgrundlage: 180,- Euro je 60 Minuten²
Die Beratung eignet sich für klar umrissene schulische Fragestellungen, bei denen bereits ausreichende Informationen oder diagnostische Befunde vorliegen.
Mögliche Anlässe sind:
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Einordnung schulischer Rückmeldungen oder Empfehlungen
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Besprechung bereits vorliegender Befunde
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Vorbereitung von Gesprächen mit Schule oder Schulleitung
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Gespräche mit Lehrerinnen oder Lehrern
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Vermittlungsgespräche mit Schule oder Schulleitung
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fachliche Begleitung nach Abschluss einer Diagnostik
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Klärung weiterer schulischer oder unterstützender Schritte
Wenn der schulische Leistungsstand oder die Ursache bestehender Schwierigkeiten zunächst objektiv untersucht werden muss, ist die Schulische Klärungsdiagnostik der passende Ausgangspunkt.
Bei klar umrissenen Fragestellungen kann vorab eine Pauschale vereinbart werden.
Entwicklungsgespräch
ca. 45 Minuten | 90,- Euro¹
Im Entwicklungsgespräch wird gemeinsam besprochen, wie sich Ihr Kind entwickelt, ob die aktuelle Begleitung weiterhin passend ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Enthalten sind:
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Austausch über die Entwicklung Ihres Kindes
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Einordnung der bisherigen Lernfortschritte
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Überprüfung des aktuellen Therapie- oder Unterstützungsplans
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bei Bedarf Anpassung der nächsten Schritte
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Besprechung der weiteren Förder- und Begleitungsplanung
Ein erstes kurzes Entwicklungsgespräch nach etwa vier Wochen ist kostenfrei. Anschließend findet in der Regel alle sechs Monate ein ausführliches Entwicklungsgespräch statt.
Sie sind unsicher, welcher nächste Schritt der richtige ist?
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Leistung zur Situation Ihres Kindes passt.
¹ Der angegebene Preis ist gemäß § 4 Abs. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
² Der angegebene Preis enthält gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.
³ Der angegebene Preis ist bei einer Eingangsdiagnostik gemäß § 4 Abs. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit beziehungsweise enthält bei einer Diagnostik zum Nachteilsausgleich gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.
Alle vorherigen Preislisten verlieren mit Wirkung zum 01.07.2026 ihre Gültigkeit.